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Der Prozess des Kaufs einer Immobilie in Spanien

Der Prozess des Kaufs einer Immobilie in Spanien
17 Okt ·

Sie denken darüber nach, eine Immobilie in Spanien zu kaufen? Dann ist es wichtig, dass Sie optimal vorbereitet sind. Das Gert Reypens Team von Keller Williams steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und begleitet Sie in Ihrer eigenen Sprache durch den gesamten Kaufprozess.

Der spanische Kaufprozess kann in verschiedene Phasen unterteilt werden. Diese sind im Folgenden zusammengefasst:

PHASE 1: Besichtigungsphase
Der erste Schritt besteht darin, eine wohlüberlegte Auswahl aus dem breiten Angebot in Spanien zu treffen. Das Budget, das Sie zur Verfügung stellen können oder wollen, bestimmt natürlich diese Wahl. Wussten Sie übrigens, dass die spanischen Eintragungsgebühren für den Wiederverkauf einer bestehenden Immobilie gleich hoch sind wie die spanische Mehrwertsteuer für Neubauten, beide betragen 10%.
Der Kauf einer Immobilie ist etwas anderes als der Kauf eines Brotes. Wir empfehlen Ihnen daher, mit einem vertrauenswürdigen Immobilienmakler zusammenzuarbeiten, denn er kennt die verfügbaren Immobilien in- und auswendig und kann Sie auch während der Besichtigungsphase und des gesamten Kaufvorgangs beraten und unterstützen. Sie können Ihren Makler mit einem Fluglotsen vergleichen, der dafür sorgt, dass alle Beteiligten reibungslos und sicher einsteigen, starten und landen können.

PHASE 2: Entscheidungsphase
Wenn Sie sich für eine Wiederverkaufsimmobilie entscheiden, ist es üblich, dass Sie zunächst eine Anzahlung in Höhe von 3.000 € oder 6.000 € (Kaufpreis unter oder über 100.000 €) an das Büro Ihres Maklers leisten, um ein Angebot zu machen. Dies unterstreicht die Ernsthaftigkeit Ihres Angebots gegenüber dem Verkäufer und wird natürlich sofort zurückgezahlt, wenn Ihr Angebot vom Verkäufer nicht angenommen wird. Wenn Sie plötzlich den geforderten Preis bieten, wird Ihr Angebot natürlich automatisch angenommen und ein Reservierungsvertrag aufgesetzt.
Bei neu gebauten Häusern wird sofort nach Ihrer mündlichen Kaufbestätigung ein Reservierungsvertrag aufgesetzt. Auch hier muss grundsätzlich ein Betrag von
6.000€ sofort überwiesen werden.

PHASE 3: Juristische Nachforschungen und administrative Formalitäten
Sobald der Reservierungsvertrag aufgesetzt ist, beginnt das juristische Verwaltungsverfahren für Ihren Kauf. Es ist sehr wichtig, einen professionellen spanischen Anwalt zu beauftragen. Auch Ihr Immobilienmakler kann Sie hier beraten. Das verwaltungsrechtliche Verfahren umfasst eine ganze Reihe von Schritten in einem sehr bürokratischen Umfeld. Aber auch wenn es sich um viele verschiedene Schritte handelt, werden diese in schneller Abfolge durchgeführt. So kann das Kaufverfahren für eine wiederverkaufte Immobilie sehr schnell abgeschlossen werden, in der Regel innerhalb von zwei Monaten.
Als ersten Schritt dieses Verfahrens wird Ihr Anwalt einen privaten Kaufvertrag aufsetzen. Sobald dieser Vertrag aufgesetzt ist, müssen Sie kurzfristig (innerhalb von etwa einem Monat) 10 % des Kaufpreises zahlen.
Im Gegensatz zu den belgischen und niederländischen Notaren wird ein spanischer Notar nur bei der Ausfertigung der notariellen Urkunde (escritura) tätig. Ein spanischer Notar führt keinerlei juristische Nachforschungen durch, um zum Beispiel zu prüfen, ob alle Baugenehmigungen in Ordnung sind und ob es keine Zahlungsrückstände oder Schulden gibt. All diese Arbeit wird von Ihrem Anwalt erledigt, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

Ihr Anwalt wird sich beispielsweise vergewissern, dass eine Hypothek, die auf der gekauften Immobilie lastet, definitiv gelöscht wird und somit in keiner Weise mit der gekauften Immobilie auf Sie übergeht.
Neben der juristischen Prüfung wird der Anwalt zusammen mit Ihrem Makler auch eine ganze Reihe praktischer Aspekte für Sie regeln: insbesondere die Beantragung Ihrer NIE-Nummer (jeder Eigentümer muss eine eigene NIE-Nummer haben), die Eröffnung eines spanischen Bankkontos, die Überweisung von Versorgungsleistungen, die Einholung von Angeboten für Hausversicherungen, ... .

PHASE 4: Nach dem Kauf
Sobald die notarielle Urkunde in Spanien vollzogen ist, erhalten Sie beim Notar eine copia simple, d. h. eine erste vorläufige Kopie der notariellen Urkunde (escritura).
Nach der Ausfertigung der Urkunde wird der Schlüssel übergeben, und Sie können Ihr Traumhaus unter der spanischen Sonne genießen.
Hinter den Kulissen wird Ihr Anwalt noch einige weitere Schritte unternehmen, wie die offizielle Eintragung Ihres neuen Hauses auf Ihren Namen im spanischen Grundbuch und die Erklärung der Mehrwertsteuer (Neubau) oder der spanischen Eintragungsgebühren. Nach einigen Monaten erhalten Sie über Ihren Anwalt oder Makler das Original der Escritura.

Möchten Sie weitere Informationen über die verschiedenen Schritte des Kaufprozesses? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Gert.Reypens@kwspain.es

+34 618 468 000 (Whatsapp)

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